Die Schwangerschaftskonfliktberatung basiert auf dem Grundgesetz und dem Schwangerschaftskonfliktgesetz.
Unsere Beratung ist wertorientiert und dem Verständnis verpflichtet, dass das Leben eines Kindes nur mit der Mutter und nicht gegen sie zu schützen ist. Gemeinsam mit der Frau im Schwangerschaftskonflikt und deren Partner suchen wir Wege, wie das Leben mit dem Kind gelingen kann. Bei uns können Sie Hilfen aus der Bundesstiftung Mutter und Kind beantragen.
Wenn Sie nach einem Schwangerschaftsabbruch das Bedürfnis nach weiteren Gesprächen haben, sind wir selbstverständlich für Sie da.
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