Schwangerschaftskonflikt

Die Schwangerschaftskonfliktberatung basiert auf dem Grundgesetz und dem Schwangerschaftskonfliktgesetz.

Unsere Beratung ist wertorientiert und dem Verständnis verpflichtet, dass das Leben eines Kindes nur mit der Mutter und nicht gegen sie zu schützen ist. Gemeinsam mit der Frau im Schwangerschaftskonflikt und deren Partner suchen wir Wege, wie das Leben mit dem Kind gelingen kann. Bei uns können Sie Hilfen aus der Bundesstiftung Mutter und Kind beantragen.

  • Wir beraten auf das Leben hin.
  • Die Beratung ist vertraulich und wir unterliegen der Schweigepflicht.
  • Die Beratung ist ergebnisoffen und wir respektieren Ihre Entscheidung.
  • Wir möchten Sie ermutigen und nicht belehren oder bevormunden.
  • Auf Wunsch stellen wir den Beratungsnachweis aus.

 

Wenn Sie nach einem Schwangerschaftsabbruch das Bedürfnis nach weiteren Gesprächen haben, sind wir selbstverständlich für Sie da.

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